Auf Grund der Erfahrung kann Hr. Dr. Oppitz eine umfassende Betreuung sowohl bei der Gründung als auch im laufenden Betrieb von klein- und mittelständischen Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften anbieten.
Gerade in diesem Bereich besteht ein übergreifender Zusammenhang zwischen verschiedensten Rechtsgebieten wie Gesellschaftsrecht, Gewerberecht und den unterschiedlichsten Spezialnormen für die einzelnen Betriebe im Verwaltungsrecht.
Zu den Leistungen im Wirtschaftsrecht zählt die Kanzlei Dr. Oppitz:
Weiteres werden viele Unternehmen bei der Forderungsbetreibung vertreten, ebenso bei der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche.