Die Kanzlei Dr. Heinrich Oppitz berät klein- und mittelständische Wirtschaftsunternehmen, Banken und Privatpersonen in den Bereichen Familienrecht, Allgemeines Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Immobilien- und Gesellschaftsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht, Schaden- und Gewährleistungsrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungs(straf)recht, Strafrecht sowie Speditions- und Transportrecht.
„Ich bin der Überzeugung, dass nicht nur fachkompetente Beratung für meine Klienten wichtig ist. Sie sollen sich darüber hinaus in ihren Sorgen aufgehoben fühlen und gut betreut wissen.“