Auf Grund unserer Erfahrung kann eine umfassende Betreuung sowohl bei der Gründung als auch im laufenden Betrieb von klein- und mittelständischen Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften geboten werden.
Gerade in diesem Bereich besteht ein übergreifender Zusammenhang zwischen verschiedensten Rechtsgebieten wie Gesellschaftsrecht, Gewerberecht und den unterschiedlichsten Spezialnormen für die einzelnen Betriebe im Verwaltungsrecht. Zu den Leistungen im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht zählt die Kanzlei Dr. Heinrich Oppitz:
Weiteres werden viele Unternehmen bei der Forderungsbetreibung vertreten, ebenso bei der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche.