Sowohl Arbeitnehmer_innen als auch Arbeitgeber_innen werden von der Kanzlei Dr. Heinrich Oppitz zu Arbeitsverträgen, Kündigungsfristen und -entschädigungen sowie Entlassungen vertrauensvoll beraten und vertreten.
Die Kanzlei ist regelmäßig mit dem Verfassen und Überprüfen von Arbeitsverträgen befasst, ebenso mit der Vertretung von Arbeiternehmer_innen und Arbeitgeber_innen im Falle von Konflikten.
Dabei werden vor allem folgende Themen rechtsfreundlich behandelt:
Bei Konflikten zwischen Arbeitnehmer_innen und Arbeitgeber_innen ist es zielführend im Rahmen einer Mediation (www.mediationwels.at) Hintergründe von Konflikten zu erörtern und darauf entsprechend zu reagieren um eine einvernehmliche Lösung zu finden.